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Kieferorthopädie für Kinder, Jugendliche & Erwachsene
... mehr als gerade Zähne!
Kinder
Wachstum nutzen – von der Frühbehandlung bis zur festen Zahnspange.
Frühbehandlung im Milchgebiss (Alter 3-5 Jahren)
Bei Kindern lassen sich viele kieferorthopädische Probleme einfacher und besser früh korrigieren und nicht erst, wenn das Kieferwachstum sich verlangsamt hat. Eine frühe Behandlung kann bedeuten, dass aufwendigere Maßnahmen vermieden werden können.
Behandlung im frühen Wechselgebiss (Alter ca. 6-9 Jahre)
Bunt und kindgerecht! Im frühen Wechselgebiss lassen sich Zahn- und Kieferfehlstellungen bestens mit herausnehmbaren Zahnspangen behandeln. Wir nutzen die Wachstumsschübe und passen die Spange individuell an die Entwicklung des Kiefers an. So wird das Kieferwachstum entsprechend gefördert.
Jugendliche
Wachstum nutzen – von der Frühbehandlung bis zur festen Zahnspange.
Behandlung im späten Wechselgebiss/bleibenden Gebiss (Alter 10-13 Jahre)
Nach dem Wechsel der Milchzähne zu den bleibenden Zähnen muss der richtige Biss oft mit einer festen Zahnspange hergestellt werden. Manche Zähne müssen gedreht, gekippt oder zusammengeschoben werden. Die Behandlung kann bis zu vier Jahren dauern.
Erwachsene
Unsichtbare Zahnspange – sichtbarer Erfolg
Für ein perfektes Lächeln mit schönen, geraden Zähnen ist man nie zu alt.
Durch die Verwendung modernster Behandlungsmethoden lassen wir Ihren Wunsch von einem perfekten Lächeln Wirklichkeit werden.
So geht's
1. Termin
Unverbindlicher Beratungstermin
Bei unserem ersten kostenlosen/erstattungsfähigen Infogespräch erfahrt Ihr alles über Ihr Lächeln. Wir erstellen Röntgenbilder und machen Abdrücke oder Scans von deinem Kiefer, um einen Behandlungsplan zu erstellen.
2. Termin
Behandlungsplan besprechen
Auf Basis der vorher erhobenen Befunde erstellen wird einen Behandlungsplan. Wir werden mit Dir den Weg zu Deinem neuen Lächeln besprechen. Kosten und Dauer der Behandlung werden wir ausführlich erläutern.
3. Termin
Start der KFO Behandlung
Endlich geht´s los. Regelmäßige Kontrolltermine garantieren eine erfolgreiche Behandlung. Viel Spaß mit dem neuen perfekten Lächeln.
Höchster medizinischer Standard,
transparenter Preis!
1. Möglichkeit
Brackets:
– Standard –
normales Bracket
hier kann die Reinigung erschwert sein
– Premium –
mini Bracket
weniger Ablagerungs-möglichkeiten für Plaque
– Exzellent –
Keramikbracket
wie durchsichtig, mit ausgezeichnetem Tragekomfort
(Material)
2. Möglichkeit
Thermoelastische Bögen:
aus superelastischen Materialien, die im Vergleich zu herkömmlichen Stahlbögen mit konstant niedrigen Kräften besonders schonend und hocheffektiv arbeiten
(Material)
3. Möglichkeit
Zahnreinigung:
Während der Behandlung mit einer festen Zahnspange besteht eine erhöhte Gefahr von Karies durch Speisereste. Daher wird bei jeder Kontrolle eine kleine Zahnreinigung durchgeführt.
(Arbeitsleistung)
4. Möglichkeit
Glattflächen-
versiegelung im Bracketumfeld:
Ein fluoridhaltiger Schutzlack wird im Rahmen der festen Zahnspange um die Brackets herum aufgetragen. Dadurch sind die Zähne besser vor Demineralisierung der Zahnhartsubstanz geschützt.
(Arbeitsleistung)
Abrechung und Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die kieferorthopädische Behandlung zunächst zu 80% bei Patienten unter 18 Jahren (90% beim 2. Kind), bei denen die Zahn- oder Kieferfehlstellung einen bestimmten Schweregrad überschreitet. Der Krankenkasseneigenanteil (20% bzw. 10% der Krankenkassenkosten, wenn mehrere Kinder einer Familie in Behandlung sind) wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse nach Abschluss der Behandlung zurückerstattet. In besonders schwerwiegenden Fällen übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Behandlung von Erwachsenen. Privatversicherte Patienten haben mit ihrer Versicherung individuell vereinbarte Verträge, von denen die Erstattung der kieferorthopädischen Leistungen abhängt. Beihilfeberechtigte Patienten reichen den Behandlungsplan sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der Versicherung ein.
Kosten von Zusatzleistungen
Um ein erfolgreiches Ergebnis zu erlangen, können manchmal Zusatzkosten entstehen. Oben sehen Sie, die außervertraglichen Leistungen.
Außervertragliche Leistungen (AVL)
Während der kieferorthopädischen Behandlung können zum normalen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) private Zusatzleistungen entstehen. Bei Rücksprache mit der gesetzlichen Krankenkasse wird Ihnen Ihr Sachbearbeiter mitteilen, dass alles, was medizinisch notwendig und sinnvoll ist, auch von den Krankenkassen bezahlt wird. Diese Aussage ist so nicht korrekt. Die Abrechnungsfähigkeit von kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen zu Lasten der GKV ist in Deutschland unter anderem geregelt durch § 12 SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch) und den einheitlichen Richtlinienkatalog. Sie regeln, welche kieferorthopädischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen unter welchen Voraussetzungen bezahlen müssen: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, ..."
Die gesetzlichen Krankenkassen haben durch diesen Paragraphen und durch ihren Leistungskatalog klare Vorgaben, welche kieferorthopädischen Leistungen unter welchen Voraussetzungen von ihnen bezahlt werden dürfen. Wenn gesetzliche Krankenkassen also Leistungen nicht erstatten, heißt das nicht, dass diese medizinisch nicht notwendig oder nicht sinnvoll sind, sie sind nur per Gesetz nicht genehmigungs- und erstattungsfähig.
Daher klären wir jeden Patienten auch über Behandlungsmöglichkeiten auf, die über das "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche" Maß der GKV hinausgehen.
Was ist ein Retainer?
Ein Retainer ist ein kleiner zierlicher Draht, der auf der Innenseite der Zähne befestigt wird. Mithilfe des Retainers können sich Deine Zähne nicht mehr verschieben, weiterhin ist von außen nichts sichtbar. Während der Retentionszeit (Haltephase) solltest Du Deinen Retainer regelmäßig kontrollieren lassen. Am besten ist es, wenn der Retainer möglichst lange im Mund verbleibt.
Kosten:
1. handgebogener Retainer:
185€ pro Kiefer
2. computergestützt gefräster Titanretainer:
a) 250€ pro Kiefer (Titanretainer)
b) 275€ pro Kiefer aus der Schweiz
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Ablauf vom Anfang bis zum Ende
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